Ihr Wiederholungs-Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn die Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde !

Rezeptbestellung für

Hinweis: Wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal NOCH NICHT in der Praxis eingelesen wurde, muss die Versichertenkarte unbedingt bei uns in der Praxis vorgelegt und eingelesen werden, damit wir das Rezept ausstellen können !