Ihr Wiederholungs-Rezept
kann nur ausgestellt werden, wenn die Versichertenkarte im aktuellen
Quartal eingelesen wurde !
Rezeptbestellung für
Hinweis:
Wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal NOCH NICHT in der
Praxis
eingelesen wurde, muss die Versichertenkarte unbedingt bei uns in der
Praxis
vorgelegt und eingelesen werden, damit wir das Rezept ausstellen können
!